Rehasport

 

Rehasport ist die umgangssprachliche Abkürzung des Begriffs Rehabilitationssport.

Dabei handelt es sich um ein ärztlich verordnetes Gruppentraining, welches von einem lizenzierten Übungsleiter geleitet wird. Durch die speziellen sowie vielseitigen Anwendungen von sportlichen (Gymnastik-)Übungen, spricht man auch gerne von einem Therapiekonzept. Primäre Rehasport Ziele sind die Vitalität sowie Mobilität von Patienten zu verbessern.

Final soll eine Hilfe zur Selbsthilfe für den Rehasportler entstehen. Folglich bedeutet dies, dass ein Rehasportler die erlernten Übungen eigenverantwortlich ausführen soll, wenn die Einheiten (i.d.R. 50) abtrainiert sind.

 

Wichtige Ziele für die Praxis sind u.a.:

  • Reduktion bzw. Linderung von (chronischen) Schmerzen
  • Wiedereingliederung in das Alltags- und Berufsleben
  • Verbesserung von Koordination und Mobilität
  • Stärkung von Kraft, Ausdauer sowie Selbstvertrauen
  • Positive Gruppendynamik
  • Erfahrungsaustausch für Patienten

 

Gesetzlichen Anspruch auf Rehabilitationssport Leistungen haben ausschließlich Patienten, die sich in einer ärztlichen Behandlung befinden. Infolgedessen kann nur ein Arzt Rehasport verordnen, sofern eine Teilnahme am Rehasport nicht freiwillig erfolgt. Durch ein Rezept, erhalten Rehasportler Anspruch auf Kostenübernahme der Gesetzlichen Kostenträger für die Sozialleistung (in Höhe der Vergütungssätze). Viele erhalten ein Rehasport Rezept, wenn sie bereits an einer körperlichen Behinderung leiden oder davon bedroht sind. Klassische Rehasportler haben Beschwerden am Bewegungs- und Stützapparat